hsrw:controlling:staatsangehoerigkeit

Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum Herkunftsstaat. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Staatsangehörigkeit auch als Staatsbürgerschaft verstanden. Mit der Staatsbürgerschaft gehen auch spezifische Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen einher.

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  • Zuletzt geändert: 2020/04/02 08:19
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