hsrw:controlling:bildungsauslaenderinnen_und_bildungsauslaender

Als Bildungsausländer*innen und werden die aus­ländischen Studierenden bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018

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  • Zuletzt geändert: 2020/04/02 09:14
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