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| hsrw:controlling:beschaeftigte [2020/04/02 08:58] – Sweeren, Hannah | hsrw:controlling:beschaeftigte [2020/04/06 10:40] (aktuell) – Sweeren, Hannah | ||
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| + | ===== Beschäftigte ===== | ||
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| + | An einer Hochschule sind viele verschiedene Beschäftigungsgruppen tätig. | ||
| + | Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal regelt die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Gruppen und sichert damit den Erfolg der Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. | ||
| + | Nach geltendem deutschem Arbeitsrecht und dem Recht der Europäischen Union ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis das Normarbeitsverhältnis. | ||
| + | Da die Beschäftigungsbedingungen maßgeblich von den gesetzlichen und tariflichen Regelungen und den finanziellen Ressourcen bestimmt werden, ist die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Die Vertragspartner stellen | ||
| + | sich dieser Herausforderung und wollen insbesondere im Bereich der Befristungen von Arbeitsverhältnissen eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen erreichen. | ||
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| + | Die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung sowie der Inklusion ist ein gemeinsam getragenes Ziel der Unterzeichnenden. | ||
| + | Vor diesem Hintergrund haben Landespersonalrätekonferenzen, | ||
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| Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). | Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). | ||
| In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet ein Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit. | In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet ein Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit. | ||
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| **Die Wochenarbeitszeiten im TV-L** | **Die Wochenarbeitszeiten im TV-L** | ||
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| |Schleswig-Holstein |38:42 Stunden | |Schleswig-Holstein |38:42 Stunden | ||
| |Thüringen |40:30 Stunden | |Thüringen |40:30 Stunden | ||
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| - | An einer Hochschule sind viele verschiedene Beschäftigungsgruppen tätig. | ||
| - | Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal regelt die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Gruppen und sichert damit den Erfolg der Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. | ||
| - | Nach geltendem deutschem Arbeitsrecht und dem Recht der Europäischen Union ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis das Normarbeitsverhältnis. | ||
| - | Da die Beschäftigungsbedingungen maßgeblich von den gesetzlichen und tariflichen Regelungen und den finanziellen Ressourcen bestimmt werden, ist die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Die Vertragspartner stellen | ||
| - | sich dieser Herausforderung und wollen insbesondere im Bereich der Befristungen von Arbeitsverhältnissen eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen erreichen. | ||
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| - | Die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung sowie der Inklusion ist ein gemeinsam getragenes Ziel der Unterzeichnenden. | ||
| - | Vor diesem Hintergrund haben Landespersonalrätekonferenzen, | ||
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| === Externe Verweise === | === Externe Verweise === | ||
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| - | über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal]] abgerufen am: 19.09.2018 | + | |
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