hsrw:controlling:urlaubssemester

Das Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung des Studiums und deckt den Zeitraum eines normalen Semesters ab. Es kann von Studierenden beantragt und als Beurlaubung genutzt werden. Die Studierenden bleiben während dieser Zeit an der Hochschule eingeschrieben. Das Urlaubssemester wird nicht als Fachsemester gewertet und hat keinen Einfluss auf die Regelstudienzeit im betreffenden Studiengang, gilt aber als Hochschulsemester. Während eines Urlaubssemesters kann man keine Prüfungen ablegen. Zu den Gründen für ein Urlaubssemester zählen zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.

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  • Zuletzt geändert: 2023/03/13 19:55
  • von Reinders, Pascal