hsrw:controlling:professurvertretung

Eine Professurvertretung wird oft dann eingestellt, wenn ein vakanter Lehrstuhl nicht länger brachliegen soll. Die*der Vertretungsprofessor*in bleibt dann so lange im Amt, bis die Stelle endgültig besetzt ist. Das heißt, dass während seiner Amtszeit in der Regel auch ein Berufungsverfahren abläuft. Besonders für diejenigen, die noch keine Professur innehaben, ist eine solche Vertretung eine attraktive Gelegenheit sich schon einmal als Professor*in zu erproben und sich vorteilhaft für kommende Berufungsverfahren aufzustellen.

Voraussetzungen für die Vertretungsprofessur

Das Einstellen von Vertretungsprofessoren erfolgt ohne das aufwendige Berufungsverfahren, nicht einmal eine öffentliche Ausschreibung ist zwingend erforderlich. Die Einstellungsvoraussetzungen sind jedoch die eines regulären Professorenstelle: Sie müssen eine Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistung, Lehrerfahrungen, einschlägige Publikationen, Vorträge, etc. vorweisen. Vertretungsprofessor*innen haben die gleichen Pflichten wie reguläre Hochschulprofessor*innen . Das heißt, sie müssen sich in Lehre, Forschung und in der akademischen Selbstverwaltung betätigen. Allerdings besteht das Recht, den Professorentitel zu führen nicht automatisch - dieses muss erst eingeräumt werden.

Wie wird die Vertretungsprofessur vergütet?

Gesetzliche oder tarifvertragliche Vergütungsregelungen gibt es keine. Das Gehalt der Vertretungsprofessur orientiert sich meistens an der Besoldungsgruppe des zu vertretenden Lehrstuhls. Eine Ausnahme bildet dabei Baden-Württemberg, da Vertretungsprofessor*innen dort grundsätzlich nur ein W2-Gehalt gewährt wird. Ähnlich wie bei der beamtenrechtlichen Besoldung kommen je nach Bundesland zu der Vergütung noch Zuschläge hinzu, wie zum Beispiel der Familienzuschlag, das Weihnachtsgeld oder die Fahrtkostenpauschalen. Leistungsbezogene Zuschläge, wie sie reguläre Hochschulprofessor*innen erhalten, sind hingegen selten.

Bei der Vertragsdauer sind große Unterschiede möglich. Die Kultusministerkonferenz regt zwar an, dass eine Professurvertretung in der Regel nicht länger als zwei Semester dauern sollte, es gibt jedoch auch Ausschreibungen auf fünf Jahre.

Externe Verweise

https://www.academics.de abgerufen am: 29.06.2018

  • hsrw/controlling/professurvertretung.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/06 08:57
  • von Sweeren, Hannah