hsrw:controlling:professorin_und_professor

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Professor oder Professorin (Prof.) ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

Professur (von lateinisch profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule.

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professorin oder Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professorin oder Professor ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger verliehen werden. In Österreich ist der Begriff auch ein Berufs- bzw. Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrerinnen und Lehrer an höheren Schulen.

Die Hauptaufgabe von Professorinnen und Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre (im Sinne des humboldtschen Bildungsideals). Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jeder Lehrstuhlinhaber ist Professorin oder Professor, aber nicht umgekehrt.

Externe Verweise

https://de.wikipedia.org/wiki/Professor abgerufen am: 29.06.2018

  • hsrw/controlling/professorin_und_professor.1533202343.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/02 11:32
  • von Martens, Jana