hsrw:controlling:professorin_und_professor

Professor oder Professorin (Prof.) ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel der Inhaberin oder des Inhabers einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.

Der Begriff Professur stammt von lateinisch profiteri und bedeutet sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben. Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Begriff primär eine Funktion als Lehrkörper an einer Hochschule.

In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professorin oder Professor unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstlerinnen oder Künstler. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professorin oder Professor ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürgerinnen und Bürger verliehen werden. In Österreich ist der Begriff auch ein Berufs- bzw. Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrerinnen und Lehrer an höheren Schulen.

Die Hauptaufgabe von Professorinnen und Professoren an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jede Lehrstuhlinhaberin und jeder Lehrstuhlinhaber sind Professorin oder Professor, allerdings gilt dies nicht umgekehrt.

Externe Verweise

https://de.wikipedia.org abgerufen am: 29.06.2018

  • hsrw/controlling/professorin_und_professor.txt
  • Zuletzt geändert: 2018/09/26 11:00
  • von Martens, Jana