Professor*innen
Professor*in (Prof.) ist in der Regel die Amts- und Berufsbezeichnung oder der akademische Titel des*der Inhaber*in einer Professur. Anders als etwa beim Doktorgrad handelt es sich nicht um einen akademischen Grad.
Der Begriff Professur stammt von lateinisch profiteri und bedeutet sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben. Im deutschen Sprachraum bezeichnet der Begriff primär eine Funktion als Lehrkörper an einer Hochschule.
In Deutschland und der Schweiz kann die Bezeichnung Professor*in unter bestimmten Umständen auch als Ehrentitel an Personen verliehen werden, die keine Professur bekleiden – beispielsweise an Künstler*innen. Im Bundesland Baden-Württemberg kann die Bezeichnung Professor*in ohne Zusätze als nichtakademischer Ehrentitel an verdiente Bürger*innen verliehen werden. In Österreich ist der Begriff auch ein Berufs- bzw. Ehrentitel und ein Amtstitel für ernannte Lehrer*innen an höheren Schulen.
Die Hauptaufgabe von Professor*innen an Hochschulen ist idealtypisch die eigenverantwortliche Durchführung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Sinne des humboldtschen Bildungsideals. Professur und Lehrstuhl sind nicht unbedingt miteinander verbunden – jede*r Lehrstuhlinhaber*in sind Professor*in, allerdings gilt dies nicht umgekehrt.
Externe Verweise
https://de.wikipedia.org abgerufen am: 29.06.2018