hsrw:controlling:mitglieder

Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen neben den eingeschriebenen Studierenden die*der Präsident*in bzw. die*der Rektor*in, die*der Kanzler*in, die Professor*innen, die Hochschuldozent*innen, die wissenschaftlichen Assistent*innen, die Oberassistent*innen, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter*innen, die studentischen Hilfskräfte und Aushilfen, sowie Beschäftigte in Technik und Verwaltung die als Personal an der Hochschule tätig sind.

§ 9 Hochschulgesetz

Mitglieder der Hochschule sind die Mitglieder des Präsidiums und des Hochschulrates, die Dekaninnen oder die Dekane, das an ihr nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich tätige Hochschulpersonal, die Doktorandinnen und Doktoranden und die eingeschriebenen Studierenden.

https://www.academics.de abgerufen am: 15.06.2018

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  • Zuletzt geändert: 2021/05/03 11:41
  • von Klimach, Amélie