Mitglieder einer Hochschule
Zu den Mitgliedern einer Hochschule zählen neben den eingeschriebenen Studierenden die*der Präsident*in bzw. die*der Rektor*in, die*der Kanzler*in, die Professor*innen, die Hochschuldozent*innen, die wissenschaftlichen Assistent*innen, die Oberassistent*innen, die hauptberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die hauptberuflichen weiteren Mitarbeiter*innen, die studentischen Hilfskräfte und Aushilfen, sowie Beschäftigte in Technik und Verwaltung die als Personal an der Hochschule tätig sind.
§ 9 Hochschulgesetz
Mitglieder der Hochschule sind die Mitglieder des Präsidiums und des Hochschulrates, die Dekaninnen oder die Dekane, das an ihr nicht nur vorübergehend oder gastweise hauptberuflich tätige Hochschulpersonal, die Doktorandinnen und Doktoranden und die eingeschriebenen Studierenden.
Externe Verweise
https://www.academics.de abgerufen am: 15.06.2018