Jungstudierende
Jungstudierende sind Schüler*innen auf dem Weg zur Fachhochschulreife oder zur allgemeinen Hochschulreife die bereits während ihrer Schulzeit an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen können. Dadurch erhalten sie bereits vor Studienbeginn fachliche wie soziale Einblicke in den Studienalltag. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium anerkannt. Jungstudierende werden nicht eingeschrieben und brauchen daher den Semesterbeitrag nicht zu entrichten.
Rechtliche Grundlagen
§ 48 Absatz 6 Hochschulgesetz
Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet.
Siehe auch
Externe Verweise
Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen abgerufen am: 11.09.2018