Erstsemester
Als Erstsemester werden alle Studierenden gezählt, die im ersten Fachsemester eingeschrieben sind. Dazu zählen neben den Ersteinschreiberinnen und Ersteinschreibern auch die Studierenden, die zuvor schon einmal an einer inländischen Hochschule eingeschrieben waren, einschließlich der Fachwechsler*innen innerhalb der Hochschule. Nicht berücksichtigt sind Gasthörer, Beurlaubte und Kollegstudierende (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).