hsrw:controlling:bildungsinlaenderinnen_und_bildungsinlaender

Als Bildungsinländer*innen werden die aus­ländischen Absolvent*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch­land, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018

  • hsrw/controlling/bildungsinlaenderinnen_und_bildungsinlaender.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/04/02 09:13
  • von Sweeren, Hannah