hsrw:controlling:bildungsauslaender_innen

Als Bildungsausländer*innen werden die Studierenden bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Als Bildungsausländer*innen in der Bewerberstatistik werden alle Bewerbungen gezählt, bei denen eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird. Fachwechsler*innen innerhalb der Hochschule sind nicht berücksichtigt (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018

  • hsrw/controlling/bildungsauslaender_innen.txt
  • Zuletzt geändert: 2021/05/03 10:30
  • von Klimach, Amélie