Beschäftigte
An einer Hochschule sind viele verschiedene Beschäftigungsgruppen tätig. Der Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal regelt die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Gruppen und sichert damit den Erfolg der Hochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach geltendem deutschem Arbeitsrecht und dem Recht der Europäischen Union ist das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis das Normarbeitsverhältnis. Da die Beschäftigungsbedingungen maßgeblich von den gesetzlichen und tariflichen Regelungen und den finanziellen Ressourcen bestimmt werden, ist die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen eine besondere Herausforderung. Die Vertragspartner stellen sich dieser Herausforderung und wollen insbesondere im Bereich der Befristungen von Arbeitsverhältnissen eine deutliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen erreichen.
Die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung sowie der Inklusion ist ein gemeinsam getragenes Ziel der Unterzeichnenden. Vor diesem Hintergrund haben Landespersonalrätekonferenzen, Hochschulleitungen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (künftig: Ministerium) gemeinsam Handlungsfelder identifiziert und Möglichkeiten aufgezeigt, Verbesserungen der Beschäftigungsqualität an den Hochschulen zu erreichen.
Da in Deutschland das öffentliche Hochschulsystem Ländersache ist und durch deren Gesetz geregelt wird, gilt der Tarifvertrag der Länder. Dieser ist angelehnt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
In den Tarifverträgen der Länder (TV-L) werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet ein Einstufen nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden alle Beschäftigte den Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.
Die Wochenarbeitszeiten im TV-L
Bundesland | Wochenarbeitszeit |
---|---|
Baden-Württemberg | 39:30 Stunden |
Bayern | 40:06 Stunden |
Bremen | 39:12 Stunden |
Hamburg | 39:00 Stunden |
Mecklenburg-Vorpommern | 40:00 Stunden |
Niedersachsen | 39:48 Stunden |
Nordrhein-Westfalen | 39:50 Stunden |
Rheinland-Pfalz | 39:00 Stunden |
Saarland | 39:30 Stunden |
Sachsen | 40:00 Stunden |
Sachsen-Anhalt | 40:00 Stunden |
Schleswig-Holstein | 38:42 Stunden |
Thüringen | 40:30 Stunden |
Siehe auch
Externe Verweise
https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/vertrag-ueber-gute-beschaeftigungsbedingungen abgerufen am: 05.04.2020
https://www.oeffentlichen-dienst.de/tv-l.html abgerufen am: 29.06.2018