Beruflich Qualifizierte
Um an einer deutschen Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch unter bestimmten Umständen können auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität beginnen.
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 hat die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigungen definiert und nennt die berechtigten Inhaber*innen der unterschiedlichen beruflichen Aufstiegsfortbildungen.
Ein nachweislich erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr kann das Eignungsfeststellungsverfahren ersetzen.
Siehe auch
Externe Verweise
Beschluss der Kultusministerkonferenz abgerufen am: 28.08.2018
https://www.studis-online.de abgerufen am: 28.08.2018