Rückmelder*innen und Rückmelder sind diejenigen Studierenden, die innerhalb der Rückmeldefrist erklären, dass sie ihr Studium in dem folgenden Semester fortsetzen. Dieser Verwaltungsvorgang ist in jedem Semester erforderlich.
Die Rückmeldung an der Hochschule Rhein-Waal erfordert die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags. Nach Ablauffrist und Prüfung des Zahlungseingangs wird der Status in HIS geändert und das Semesterticket wird per Post an die Rückmelder*innen versandt.
Eine Rückmeldung ist nicht möglich, wenn die Krankenversicherung nicht nachgewiesen werden kann. Bei Bachelorstudiengängen ist eine Rückmeldung zum vierten Semester nur mit Nachweis über das Grundpraktikum möglich, soweit die jeweilige Prüfungsordnung keine andere Regelung trifft.
An der HSRW wird ein Studierender als Rückmelder bezeichnet, sofern er sich nach Abschluss seines Bachelorstudiengangs nicht exmatrikuliert, sondern direkt einen Masterstudiengang begonnen hat.