Die Regelstudienzeit (RSZ) definiert die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Vollzeitstudiengangs vorgesehen sind. Diese Zahl wird durch die Prüfungsordnung und das Curriculum eines Studiengangs vorgegeben und orientiert sich an dem hochschulgesetzlichen Rahmen. Gemäß dem Hochschulgesetz NRW beträgt die generelle Regelstudienzeit in Bachelor-Studiengängen zwischen sechs und acht sowie in Master-Studiengängen zwischen zwei und vier Semestern.
Bei einem Studium in Regelstudienzeit wird von idealisierten Bedingungen ausgegangen. In der Praxis liegt die durchschnittliche Studiendauer der Absolvent*innen im Regelfall deutlich über der Regelstudienzeit.