Der Begriff Numerus Clausus stammt aus dem lateinischen und kann als beschränkte Anzahl übersetzt werden. Er definiert die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in vielen Studiengängen beim Zugang zu einem Studium an einer deutschen Hochschule.
Diese Zulassungsbeschränkung ist nicht mit den Zulassungskriterien, wie beispielsweise dem Notendurchschnitt, gleichzusetzen.
Wenn auf einem Studiengang ein NC ist, dann kann in diesem Studiengang nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen vergeben werden. Der Notendurchschnitt der letzten Bewerbung bestimmt die Begrenzung und die Rahmenbedingungen für das streng reglementierten Vergabeverfahren.