Der Begriff Lehrnachfrage wird in der Kapazitätsverordnung (KapVO) wie folgt beschrieben:
[…]
(4) Zur Ermittlung der Lehrnachfrage in den einzelnen Lehreinheiten wird der Curricularnormwert auf die am Lehrangebot für den Studiengang beteiligten Lehreinheiten aufgeteilt (Bildung von Curricularanteilen). Die Angaben für die beteiligten Lehreinheiten sind aufeinander abzustimmen. Hilfsweise gilt die bisherige Verteilung des Lehrangebots.
https://recht.nrw.de abgerufen am: 20.09.2018