Bei einer Zählung nach Köpfen wird jede Person ein Mal gezählt.
In Bezug auf Studierende bedeutet dies, dass ein Studierender, der in zwei verschiedenen Studiengängen eingeschrieben ist, nur in einem dieser Studiengänge gezählt wird.
Bei Mitarbeiter*innen kann es sein, dass zwei Verträge bestehen. Entweder in der gleichen Abteilung, oder aber in verschiedenen Abteilungen. Auch hier werden die Fälle nur einmalig in die Statistik aufgenommen.