Die Exmatrikulation beschreibt den Prozess der Ausschreibung von Studierenden aus der Matrikel innerhalb der gegebenen Frist.
Normalerweise findet eine Exmatrikulation von Studierenden zum Ende des Semesters, in welchem der Studienabschluss erlangt wird, statt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass Studierende sich aufgrund von persönlichen Exmatrikulationsgründen selber exmatrikulieren. Der Antrag auf Exmatrikulation bietet in diesem Fall die Optionen entweder unverzüglich oder zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert zu werden. Außerdem kann die Hochschule eine Zwangsexmatrikulation durchführen, ohne den Antrag der Studierenden.
Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind unter anderem die folgenden: eine nicht ordnungsgemäße Rückmeldung innerhalb der gegebenen Frist, nicht bezahlte Beiträge, z.B. Studiengebühren oder Semesterbeiträge, oder die fehlende Studien- oder Prüfungsleistung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich wäre.
An der Hochschule Rhein-Waal muss dafür der Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und anschließend im Original über die Zentrale Studienberatung beim Studierendenservice eingereicht werden.
https://www.hochschule-rhein-waal.de abgerufen am: 28.08.2018