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Bildungsinländer*innen

Als Bildungsinländer*innen werden die aus­ländischen Absolvent*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch­land, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Siehe auch

Externe Verweise

DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018