Als Bildungsinländer*innen werden die Studierenden und Absolvent*innen bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland, aber nicht an einem Studienkolleg, erworben haben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Als Bildungsinländer*innen in der Bewerberstatistik werden alle Bewerbungen gezählt, bei denen eine inländische Hochschulzugangsberechtigung angegeben wird. Fachwechsler*innen innerhalb der Hochschule sind nicht berücksichtigt (Präsidiumsbeschluss vom 03.12.2013).
DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018