Als Bildungsausländer*innen und werden die ausländischen Studierenden bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben, bzw. für die keine Angaben zur Art der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
DESTATIS - Statistisches Bundesamt abgerufen am: 11.06.2018