Die anerkannten Credit-Points (CP) werden für außerhalb des aktuell belegten Studiengangs bzw. der außerhalb der aktuell belegten Prüfungsordnung erbrachte Leistungen gutgeschrieben.
Erbrachte Leistungen sollten frühzeitig, wenn möglich bereits vor dem Studium angerechnet werden.
Grundsätzlich gilt § 63a des Hochschulgesetzes.
Für die Anrechnung von Credit-Points gibt es kein einheitliches Verfahren. Die Bildungseinrichtung kann eine dafür vorgesehene Ordnung verfassen oder das Anrechnen von Leistungen in die Prüfungsordnung integrieren. Abhängige Faktoren bei der Entscheidung zur Anerkennung der Leistung sind Fachschwerpunkt und Rahmenaufwand, die individuell geprüft werden.
Hochschulgesetz - HG abgerufen am: 11.06.2018